Unbedingt zu beachtende Informationen zum
Heimrechts- bzw. Platztausch
Beim Heimrechttausch von Pokalspielen bleibt
ausgeloste Heim-Mannschaft meldepflichtig
Erfolgt bei Pokalspielen ein Platztausch (HR-Tausch) so
ändert sich nichts an der Pflicht zur Ergebnismeldung bis spätestens 18 Uhr
bzw. höchstens eine Stunde nach Spielschluss. Die Mannschaft, die
bei der Auslosung das Heimrecht zugesprochen bekam, bleibt Heimmannschaft,
unabhängig davon, auf welchem Platz gespielt wird.
Sie ist meldepflichtig.
Anders ist dies bei Meisterschaftsspielen. Da ist es so, dass
nur beim HR-Tausch bei der Hinrunde und Rückrunde das
Heimrecht und auch die Pflicht zur Ergebnismeldung an den Verein übergeht,
auf dessen Platz gespielt wird. Erfolgt der Tausch eines Platzes
lediglich in der Rückrunde, so ändert sich am Heimrecht und an der
Meldepflicht nichts.
Das Verbleiben des Heimrechts bewirkt: Der Verein, der das
Heimrecht (behalten) hat, ist für den Spielbericht verantwortlich, bezahlt
den Schiedsrichter, kassiert die Eintrittsgelder und muss an den
platzbauenden Verein die Gebühren für den Platzbau zahlen oder den Platzbau
selbst durchführen, falls zwischen den beiden Vereinen nichts anderes
vereinbart wird. Er kann sich einen beliebigen Platz für
das Spiel auswählen
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